A1 Vertrag kündigen in Österreich 2026 — So geht’s Schritt für Schritt
Wie du deinen A1 Mobilfunk- oder Festnetzvertrag in Österreich kündigen kannst: Kündigungsfristen, alle Wege erklärt und kostenlose Vorlage.
A1 ist Österreichs grösster Mobilfunkanbieter — und auch einer der häufigsten, bei dem Österreicher ihren Vertrag kündigen wollen. Ob du zum günstigeren Spusu oder HoT wechselst oder einfach Kosten sparen willst: dieser Guide führt dich Schritt für Schritt durch die A1-Kündigung.
A1 Kündigungsfrist 2026
Bei A1 Laufzeitverträgen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum jeweiligen Vertragsende. Die Mindestlaufzeit beträgt meist 24 Monate. Wer nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht kündigt, verlängert den Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung muss nachweislich spätestens 1 Monat vor Vertragsende bei A1 eingehen.
A1 online kündigen — Schritt für Schritt
1. Besuche mein.a1.net und melde dich mit deinen A1-Zugangsdaten an. 2. Klicke oben rechts auf "Mein Vertrag". 3. Wähle "Vertrag kündigen". 4. Folge den Anweisungen und bestätige die Kündigung. 5. Du erhältst eine Bestätigungs-E-Mail. Bewahre diese auf!
A1 per Einschreiben kündigen
Für Sicherheit empfiehlt sich die Kündigung per Einschreiben: Schreibe einen Brief mit deiner Kundennummer, Vertrags-ID, Geburtsdatum und dem gewünschten Kündigungsdatum. Sende per "Einschreiben mit Rückschein" an: A1 Telekom Austria AG, Lassallestraße 9, 1020 Wien. Das Rückschein-Dokument ist dein Nachweis.
A1 Rufnummer mitnehmen
Wenn du zu einem anderen Anbieter wechselst, kannst du deine A1-Rufnummer kostenlos mitnehmen (Portierung). Teile dem neuen Anbieter deine A1-Kundennummer und dein Geburtsdatum mit. Die Portierung dauert 1–3 Werktage. Kündige deinen A1-Vertrag nicht selbst — der neue Anbieter übernimmt das automatisch.
A1 vorzeitig kündigen — ist das möglich?
Nach §15a KSchG (außerordentliche Kündigung) kannst du A1-Verträge nach 12 Monaten Laufzeit kündigen, wenn A1 die Bedingungen wesentlich ändert (z. B. Preiserhöhung ohne Qualitätsverbesserung). Auch bei nachgewiesenen Netzproblemen kann eine vorzeitige Kündigung ohne Pönale geltend gemacht werden.
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