Dauerschuldverhältnis in Österreich — Was es ist und wie man es kündigt
Was ist ein Dauerschuldverhältnis im österreichischen Recht? Welche Abos fallen darunter, wie wird es gekündigt und welche KSchG-Regeln gelten?
Ein Dauerschuldverhältnis entsteht, wenn eine Vertragspartei über einen längeren Zeitraum fortlaufend eine Leistung erbringt (z. B. Mobilfunk, Strom, Streaming). Diese Vertragsform ist in Österreich durch das KSchG besonders reguliert.
Definition Dauerschuldverhältnis
Im Gegensatz zu Einmalverträgen (Kauf) ist das Dauerschuldverhältnis auf fortlaufende Leistungserbringung ausgerichtet. Der Mobilfunkvertrag, das Streaming-Abo, das Fitnessstudio-Mitglied — all das sind Dauerschuldverhältnisse.
Ordentliche vs. ausserordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung: unter Einhaltung der vereinbarten Frist zum Ende der Mindestlaufzeit. Ausserordentliche Kündigung: bei wichtigem Grund (Preiserhöhung, Leistungsunterbrechung, Umzug) auch vor Laufzeitende.
KSchG-Schutz bei Dauerschuldverhältnissen
§15a KSchG begrenzt einseitige Verlängerungsklauseln. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (max. 12 Monate nach §15a) sind längere automatische Verlängerungen von mehr als einem Jahr ohne ausdrückliche Zustimmung sittenwidrig.
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