ORF Beitrag Befreiung in Österreich 2026 — Wer ist befreit und wie?
Wer muss den ORF-Beitrag in Österreich nicht bezahlen? Befreiungsgründe, Antrag stellen, Einkommensgrenzen und Sonderfälle erklärt.
Seit 2024 gibt es in Österreich statt der alten GIS den neuen ORF-Beitrag (jährlich ca. 220 €). Bestimmte Bevölkerungsgruppen sind von der Zahlungspflicht befreit — Sozialhilfebezieher, Menschen mit bestimmten Behinderungen und Haushalte unter der Einkommensgrenze.
Wer ist vom ORF-Beitrag befreit?
Befreit sind: Bezieher von Sozialhilfe / Mindestsicherung. Empfänger von Ausgleichszulage (Pension). Bezieher von Befreiung von Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen (Haushaltsschutzgrenze). Gehörlose und Gehörgeschädigte. Personen mit dauerhafter schwerer Sehbeeinträchtigung (mit Nachweis).
Einkommensgrenzen 2026
Die Einkommensgrenze orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz. Für Alleinlebende ca. 1.293 €/Monat netto (2026). Für Paare ca. 1.951 €. Bei Unterschreitung dieser Grenze Befreiungsantrag möglich.
Antrag stellen
Formular auf beitrags.orf.at online ausfüllen oder beim zuständigen Bezirksverwaltungsamt. Du benötigst: Einkommensnachweis, Bescheid über Sozialleistungen, Personalausweis. Bescheid kommt nach ca. 4–6 Wochen.
Student und ORF-Beitrag
Studierende sind nicht automatisch befreit. Wenn sie im Haushalt der Eltern wohnen und diese zahlen, ist es abgedeckt. Wenn eigenständig lebend und unter der Einkommensgrenze: Befreiungsantrag möglich.
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