Preiserhöhung widersprechen in Österreich — Deine Rechte nach KSchG
Was du in Österreich tun kannst, wenn ein Abo-Anbieter die Preise erhöht: Sonderkündigungsrecht, Widerspruchsfrist und Musterschreiben.
Streaming-Dienste, Mobilfunker und Software-Anbieter erhöhen regelmässig die Preise. Oft informieren sie Kunden spät oder mit komplizierten E-Mails. In Österreich hast du bei unzumutbaren Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht — wenn du es rechtzeitig wahrnimmst.
Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Nach KSchG und TKG-AT haben Konsumenten bei wesentlichen einseitigen Vertragsänderungen (inkl. Preiserhöhungen ohne Gegenleistung) das Recht, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht muss in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach Ankündigung ausgeübt werden.
Wie du Widerspruch einlegst
Schriftlich (E-Mail oder Brief): "Hiermit widerspreche ich der angekündigten Preiserhöhung per [Datum] und kündige meinen Vertrag ausserordentlich zum [Datum]." Sende per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben.
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht NICHT?
Bei Preiserhöhungen die im Vertrag als Anpassungsklausel vereinbart wurden (z. B. Inflation + Prozentsatz), wenn die Erhöhung unter einer bestimmten Schwelle liegt (abhängig von Branche und Vertrag), oder wenn du der Erhöhung ausdrücklich zugestimmt hast.
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