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ORF-Beitrag nach Bundesland

Von Erstveröffentlicht: 11. August 2026Zuletzt fachlich geprüft: 11. August 2026Gültigkeit: AT

Der ORF-Beitrag beträgt österreichweit einheitlich 15.3 EUR/Monat, das sind 183,60 Euro pro Jahr. Eine Landesabgabe erheben nur vier Bundesländer: Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg fällt keine zusätzliche Abgabe an.

Häufig veraltete Angaben

Viele Quellen nennen weiterhin eine «GIS-Gebühr» von rund 24,70 Euro monatlich. Dieser Wert ist überholt: Die GIS-Gebühr wurde zum 1. Januar 2024 durch den ORF-Beitrag abgelöst, und der Grundbeitrag liegt seither bei 15,30 Euro. Ebenso verbreitet, aber falsch, ist die Angabe einer Wiener Landesabgabe — Wien erhebt keine.

Was in welchem Bundesland zu zahlen ist

ORF-Beitrag inklusive Landesabgabe je Bundesland, Stand August 2026
BundeslandLandesabgabeGesamt pro MonatGesamt pro Jahr
Burgenland4,60 €19,90238,80
Kärnten4,60 €19,90238,80
Niederösterreichkeine15,30183,60
Oberösterreichkeine15,30183,60
Salzburgkeine15,30183,60
Steiermark4,70 €20,00240,00
Tirol3,30 €18,60223,20
Vorarlbergkeine15,30183,60
Wienkeine15,30183,60

Stand: 11. August 2026. Die Steiermark hat angekündigt, ihre Landesabgabe mit 2027 abzuschaffen. Die Spanne reicht damit derzeit von 183,60 Euro bis 240,00 Euro pro Jahr — je nach Wohnort ein Unterschied von 56,40 Euro jährlich.

Wer zahlt und wer nicht

  • Pro Hauptwohnsitzadresse, nicht pro Person. Wie viele Personen an der Adresse leben, ändert die Höhe nicht. Ein Einpersonenhaushalt zahlt gleich viel wie eine fünfköpfige Familie.
  • Unabhängig vom Empfangsgerät. Seit 2024 spielt es keine Rolle mehr, ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist. Das war der Kern der Reform.
  • Nebenwohnsitze bleiben frei. Für einen reinen Nebenwohnsitz fällt kein Beitrag an.
  • Befreiung ist möglich. Sie ist an den Bezug bestimmter Leistungen geknüpft, etwa der Ausgleichszulage, und muss aktiv bei der ORF-Beitrags Service GmbH beantragt werden.

Nicht kündbar — aber planbar

Der ORF-Beitrag ist eine gesetzliche Abgabe und lässt sich nicht kündigen. Für die Haushaltsplanung ist er damit ein Fixposten, der bei jeder Abo-Rechnung mitgedacht werden sollte — im Abo-Kosten-Rechner ist er entsprechend berücksichtigt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der ORF-Beitrag 2026?

Der Grundbeitrag beträgt österreichweit einheitlich 15,30 Euro pro Monat, also 183,60 Euro pro Jahr. In Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol kommt eine Landesabgabe hinzu. In allen übrigen Bundesländern bleibt es beim Grundbeitrag.

Gibt es in Wien eine Landesabgabe?

Nein. Wien erhebt keine Landesabgabe. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg sind ausschliesslich 183,60 Euro pro Jahr zu zahlen.

Wo ist der ORF-Beitrag am höchsten?

In der Steiermark. Dort liegt die Landesabgabe bei 4,70 Euro monatlich, sodass insgesamt 20,00 Euro pro Monat beziehungsweise 240 Euro pro Jahr anfallen.

Heisst die Abgabe noch GIS-Gebühr?

Nein. Die GIS-Gebühr wurde zum 1. Januar 2024 durch den ORF-Beitrag ersetzt. Anders als früher ist es nicht mehr entscheidend, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist — massgeblich ist die Hauptwohnsitzadresse. Angaben, die noch von einer GIS-Gebühr sprechen, sind veraltet.

Zahle ich für einen Nebenwohnsitz mit?

Nein. Der Beitrag fällt pro beitragspflichtiger Hauptwohnsitzadresse an. Für reine Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu entrichten.

Quellen

  1. ORF-Beitrag — oesterreich.gv.atBundesministerium / oesterreich.gv.at (geprüft am 2026-08-11)
  2. Verpflichtung von Unternehmen zum ORF-Beitrag — LandesabgabenUSP.gv.at — Unternehmensserviceportal (geprüft am 2026-08-11)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgeblich sind der Gesetzestext und die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.