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Recht & Gesetze

KSchG erklärt: Deine Rechte als Konsument in Österreich

Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) aus 1979 ist das wichtigste Schutzgesetz für österreichische Verbraucher. Es regelt, was Unternehmen dir in Verträgen aufzwingen dürfen — und was nicht.

Von Leutrim Miftaraj · Jänner 2026

KSchG § 6 — Die wichtigste Schutzbestimmung für Abo-Nutzer

KSchG § 6 listet Vertragsklauseln auf, die im Verhältnis zu Konsumenten immer unwirksam sind. Für Abonnements besonders relevant:

Automatische Verlängerung: Verlängert sich ein Dauerschuldverhältnis automatisch, darf die Verlängerungsdauer maximal 1 Jahr betragen (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG). Klauseln die 2 Jahre oder mehr vorsehen sind unwirksam.

Übermässig lange Bindungsfristen: Extrem lange Mindestlaufzeiten können sittenwidrig sein wenn sie für den Konsumenten kein adäquates Äquivalent bieten.

FAGG — 14-Tage-Widerrufsrecht für Online-Abos

Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) gilt für alle Verträge die online, per Telefon oder ausserhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. Du hast:

14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Eine formlose Erklärung (E-Mail) reicht — kein eingeschriebener Brief nötig.

Ausnahme: Bei sofort bereitgestellten digitalen Inhalten (sofortiger Download, sofortiger Streaming-Start) erlischt das Widerrufsrecht wenn du dem ausdrücklich zugestimmt hast.

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Häufige Fragen

Gilt das KSchG für alle Abonnements in Österreich?
Das KSchG gilt wenn ein Konsument (Privatperson) mit einem Unternehmer kontrahiert. Bei B2B-Verträgen zwischen Unternehmen gilt KSchG nicht.
Wo finde ich kostenlose KSchG-Beratung in Österreich?
Arbeiterkammer Österreich (AK): kostenlos für Mitglieder. VKI (Verein für Konsumenteninformation): günstige Rechtsberatung. RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH): für Telekomstreitigkeiten.