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Welche Abos kann ich in Österreich steuerlich absetzen?

Von Erstveröffentlicht: 19. August 2026Zuletzt fachlich geprüft: 19. August 2026Gültigkeit: AT

Kurz beantwortet

Beruflich veranlasste Abonnements kommen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Betracht — Fachliteratur, Software, Berufsverbände. Bei Arbeitnehmern wirken sie sich erst aus, wenn das Werbungskostenpauschale überschritten wird. Bei gemischter Nutzung ist eine nachvollziehbare Aufteilung nötig.

Massgeblich ist die berufliche Veranlassung

Nicht die Art des Abos entscheidet, sondern wofür Sie es nutzen. Dasselbe Software-Abo kann bei einer Person vollständig abziehbar sein und bei einer anderen gar nicht. Bei Selbstständigen sind beruflich veranlasste Abos Betriebsausgaben. Bei Arbeitnehmern sind sie Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung — und wirken sich nur aus, soweit sie zusammen mit allen anderen Werbungskosten das Pauschale übersteigen. Das ist der Punkt, der am häufigsten übersehen wird: Ein einzelnes Fachabo bringt meist gar nichts, weil das Pauschale ohnehin greift.

Was typischerweise in Betracht kommt

- Fachliteratur und Fachzeitschriften mit klarem Berufsbezug - Software, die für die Tätigkeit erforderlich ist - Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen - Cloud-Speicher, soweit beruflich genutzt - Weiterbildungsplattformen mit fachlichem Bezug Nicht abziehbar sind Abos der privaten Lebensführung — Streaming, Musik, Fitness —, auch wenn sie der Erholung dienen. Eine allgemeine Tageszeitung ist in der Regel privat veranlasst, eine Fachpublikation nicht.

Was Sie ganzjährig brauchen

**Rechnungen, nicht Kontoauszüge.** Ein Kontoauszug belegt eine Zahlung, keine Leistung. Die meisten Anbieter stellen Rechnungen im Kundenkonto bereit und archivieren sie dort **nicht dauerhaft**. Wer sie erst bei der Veranlagung sucht, findet die ältesten teilweise nicht mehr. Laden Sie sie bei Erhalt herunter. **Rechnungen auf den richtigen Namen.** Bei betrieblicher Nutzung muss die Rechnung auf das Unternehmen lauten; eine nachträgliche Änderung ist bei vielen Anbietern nicht möglich. **Getrennte Zahlungswege.** Beruflich Genutztes über das Geschäftskonto. Das erspart die aufwendigste Arbeit der Jahresabrechnung.

Der häufigste vermeidbare Verlust

Ein beruflich genutztes Abo, das über die private Karte läuft und deshalb in keiner Aufstellung erscheint. Die Ausgabe ist real, die steuerliche Berücksichtigung fällt aus — nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil sie niemand erfasst hat. Eine einfache Liste mit Anbieter, Zweck und Betrag, während des Jahres geführt statt im Nachhinein rekonstruiert, löst das. Für die Beurteilung im Einzelfall ist die Steuerberatung zuständig; die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder ebenfalls zur Arbeitnehmerveranlagung.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag ab. Für eine verbindliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwältin zuständig.

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Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich das als Arbeitnehmer?
Nur, wenn die gesamten Werbungskosten das Pauschale übersteigen. Ein einzelnes Fachabo reicht dafür meist nicht.
Reicht der Kontoauszug als Nachweis?
In der Regel nicht. Er belegt eine Zahlung, keine Leistung. Nötig ist die Rechnung, bei betrieblicher Nutzung auf das Unternehmen ausgestellt.
Kann ich Streaming absetzen?
Bei privater Nutzung nicht. Anderes kann bei nachweisbar beruflicher Veranlassung gelten, etwa wenn die Inhalte Gegenstand der Tätigkeit sind.

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