Wie kündige ich einen Mobilfunkvertrag in Österreich?
Kurz beantwortet
Nach den Bedingungen des Vertrags. Ein gesetzliches Recht auf monatliche Kündigung nach der Mindestlaufzeit wie in Deutschland besteht nicht; überlange Bindungen können aber nach dem KSchG angreifbar sein. Die Rufnummernmitnahme beauftragen Sie beim neuen Anbieter, nicht beim bisherigen.
Kein automatisches Recht auf monatliche Kündigung
In Deutschland dürfen sich Telekommunikationsverträge seit Dezember 2021 nach der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern, mit höchstens einmonatiger Frist. Eine wortgleiche Regelung gibt es in Österreich nicht. Was gilt, steht im Vertrag. Angreifbar sind überlange Bindungen und Verlängerungsklauseln allerdings über die Inhaltskontrolle nach dem KSchG — das ist aber eine Prüfung im Einzelfall, kein Automatismus. Wer sich darauf berufen will, sollte den Vertrag von der Arbeiterkammer ansehen lassen; das kostet Mitglieder nichts.
Zwei Daten, die nicht zusammenfallen
Das Ende der Mindestlaufzeit bestimmt, ab wann gekündigt werden kann. Das Ende eines Aktionspreises bestimmt, ab wann es teurer wird. Beide stehen in der Auftragsbestätigung und liegen häufig Monate auseinander. Wer nur eines kennt, verpasst regelmässig das andere. Rechnen Sie den letzten Kündigungstag zurück: Vertragsende minus Kündigungsfrist minus einige Tage für den Postweg. Massgeblich ist der Zugang beim Anbieter, nicht die Absendung.
Die Reihenfolge beim Wechsel
Die Rufnummernmitnahme beauftragen Sie beim **neuen** Anbieter. Der übernimmt die Abwicklung mit dem bisherigen. Wer zuerst selbst kündigt und dann wechselt, riskiert eine Versorgungslücke oder den Verlust der Nummer. Bei Streitigkeiten rund um Anbieterwechsel, Portierung und Entstörung ist die Schlichtungsstelle der RTR zuständig. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und oft schneller als eine direkte Auseinandersetzung.
Das finanzierte Gerät
Ist ein Gerät in Raten Teil des Vertrags, endet die Zahlungspflicht dafür nicht zwingend mit dem Dienstvertrag. Die Restforderung besteht unabhängig davon fort. Das ist der Posten, der nach einem Wechsel am häufigsten übersehen wird: Der Vertrag ist beendet, die Rate läuft weiter. Die Konditionen stehen in der Auftragsbestätigung.
Was im Tarif schon enthalten ist
Höhere Tarifstufen enthalten häufig Streaming- oder Musikdienste. Wer einen davon vorher einzeln abonniert hatte, zahlt weiter beides. Die Leistungsübersicht steht im Kundenkonto. Der Abgleich mit der eigenen Abo-Liste dauert zehn Minuten und lohnt sich unabhängig davon, ob Sie kündigen wollen.
Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag ab. Für eine verbindliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwältin zuständig.
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