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Zahlung

Wer muss den ORF-Beitrag zahlen?

Von Erstveröffentlicht: 19. August 2026Zuletzt fachlich geprüft: 19. August 2026Gültigkeit: AT

Kurz beantwortet

Seit 2024 ist der ORF-Beitrag haushaltsbezogen: Grundsätzlich ist er pro Hauptwohnsitz zu entrichten, unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist. Die frühere geräteabhängige GIS-Gebühr ist damit entfallen. Befreiungen bestehen für bestimmte Bezieher von Sozialleistungen und sind zu beantragen.

Was sich 2024 geändert hat

Bis Ende 2023 knüpfte die GIS-Gebühr an das Vorhandensein eines Empfangsgeräts an. Wer kein Radio und keinen Fernseher hatte, konnte sich abmelden. Seit 2024 gilt der ORF-Beitrag haushaltsbezogen. Massgeblich ist der Hauptwohnsitz, nicht die Geräteausstattung. Die Abmeldung mangels Geräts ist damit entfallen. Der Wechsel hat viele Haushalte überrascht, die jahrelang gebührenfrei waren. Ein Widerspruch mit der Begründung „ich habe kein Fernsehgerät" führt seither nicht mehr zum Ziel.

Wer zahlt und wie oft

Der Beitrag fällt pro Hauptwohnsitz an, nicht pro Person. In einem Haushalt mit mehreren Erwachsenen ist er also einmal zu entrichten. Ein Nebenwohnsitz löst grundsätzlich keinen zusätzlichen Beitrag aus. Für Unternehmen gelten eigene Regelungen, die sich nach der Zahl der Betriebsstätten und der Lohnsumme richten und nicht mit der Privatregelung vergleichbar sind. Die Zahlungsintervalle sind wählbar. Ein längeres Intervall bedeutet nicht automatisch weniger Belastung — es macht den Posten nur seltener sichtbar, was in einer Kostenübersicht regelmässig zu einer Unterschätzung führt.

Befreiung

Eine Befreiung ist möglich, muss aber beantragt werden. Sie erfolgt nicht automatisch, auch wenn die Voraussetzungen vorliegen. Anknüpfungspunkt sind bestimmte Sozialleistungen sowie Konstellationen mit besonders niedrigem Haushaltseinkommen. Die konkreten Voraussetzungen und Einkommensgrenzen werden angepasst und sollten aktuell nachgesehen werden. Der Antrag wirkt in der Regel ab Antragstellung, nicht rückwirkend. Wer die Voraussetzungen seit Monaten erfüllt und erst jetzt beantragt, verliert die Zeit davor. Deshalb: nicht aufschieben.

Warum das in eine Abo-Übersicht gehört

Der ORF-Beitrag ist kein Abonnement im vertraglichen Sinn — er ist eine gesetzliche Abgabe und nicht kündbar. Für die Haushaltsrechnung verhält er sich trotzdem wie ein Abo: wiederkehrend, automatisch abgebucht, in längeren Intervallen leicht zu übersehen. Wer seine Fixkosten zusammenstellt, sollte ihn deshalb mit aufnehmen — nicht, um ihn zu beenden, sondern damit die Summe stimmt. Dasselbe gilt für den deutschen Rundfunkbeitrag und die Schweizer Serafe-Abgabe, die derselben Logik folgen, aber unterschiedlich hoch sind und unterschiedliche Befreiungsverfahren kennen.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag ab. Für eine verbindliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwältin zuständig.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?
Ja. Seit 2024 ist der Beitrag haushaltsbezogen und knüpft nicht mehr an das Vorhandensein eines Empfangsgeräts an. Die frühere Abmeldung mangels Geräts ist entfallen.
Zahlt jede Person im Haushalt?
Nein, der Beitrag fällt pro Hauptwohnsitz an. Ein Haushalt mit mehreren Erwachsenen zahlt ihn einmal; ein Nebenwohnsitz löst grundsätzlich keinen zusätzlichen Beitrag aus.
Wirkt eine Befreiung rückwirkend?
In der Regel nicht. Sie wirkt ab Antragstellung, weshalb ein Aufschieben tatsächlich Geld kostet, wenn die Voraussetzungen bereits vorliegen.

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