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Streit

Mein Kind hat ein Abo abgeschlossen — bin ich in Österreich daran gebunden?

Von Erstveröffentlicht: 19. August 2026Zuletzt fachlich geprüft: 19. August 2026Gültigkeit: AT

Kurz beantwortet

Nicht ohne Weiteres. Das ABGB staffelt die Geschäftsfähigkeit nach Alter; Verträge, die über das hinausgehen, was aus zur freien Verfügung überlassenen Mitteln bezahlt werden kann, bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Fehlt sie, ist der Vertrag schwebend unwirksam.

Die Ausgangslage

Das ABGB staffelt die Geschäftsfähigkeit nach Altersstufen. Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich geschäftsunfähig; für ältere Minderjährige gelten abgestufte Regeln. Verträge, die über das hinausgehen, was aus Mitteln bezahlt werden kann, die dem Kind zur freien Verfügung überlassen wurden, bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Ein laufendes Abo mit monatlicher Belastung über eine elterliche Karte fällt typischerweise nicht unter die freie Verfügung.

Sie kündigen nicht — Sie verweigern die Genehmigung

Der Unterschied ist wesentlich. Eine Kündigung setzt einen wirksamen Vertrag voraus und bestätigt damit das, was Sie bestreiten wollen. Formulieren Sie sinngemäss: „Der Vertrag wurde von unserem minderjährigen Kind ohne unsere Zustimmung geschlossen. Wir verweigern die Genehmigung. Ein wirksamer Vertrag ist damit nicht zustande gekommen." Ergänzen Sie Abschlussdatum, Kontoangaben und die Aufforderung, bereits abgebuchte Beträge zurückzuerstatten. Setzen Sie eine Frist von etwa vierzehn Tagen.

In-App-Käufe und App-Store-Abos

Der häufigste Fall. Die Plattformen haben eigene Erstattungsverfahren, die unabhängig von der Rechtslage funktionieren und oft schneller zum Ziel führen. Bei Apple über die Problemmeldung zum Kauf, bei Google Play über die Rückerstattungsanfrage. Die Fristen sind kurz — melden Sie den Vorgang, sobald Sie ihn bemerken. Danach: Familienfreigabe mit Kaufbestätigung einrichten und gespeicherte Zahlungsmittel prüfen.

Wenn der Anbieter nicht reagiert

Bleiben Sie bei der Formulierung. Wer stattdessen kündigt, gibt ein Argument aus der Hand. Bei fortgesetzten Lastschriften steht der Widerspruch über die Bank offen; das Mandat sollte zusätzlich gesperrt werden. Arbeiterkammer und Verein für Konsumenteninformation beraten kostenlos und schreiben Anbieter im Streitfall auch selbst an. In diesem Bereich lohnt der Anruf früh, weil die Formulierung im ersten Schreiben den Verlauf bestimmt.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag ab. Für eine verbindliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwältin zuständig.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich das Abo meines Kindes bezahlen?
Nicht ohne Weiteres. Fehlt die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, ist der Vertrag schwebend unwirksam und entfällt, wenn die Genehmigung verweigert wird.
Was ist mit Käufen aus dem Taschengeld?
Was aus zur freien Verfügung überlassenen Mitteln bezahlt wird, kann wirksam sein. Ein laufendes Abo über eine elterliche Karte fällt typischerweise nicht darunter.
Soll ich kündigen?
Nein. Eine Kündigung setzt einen wirksamen Vertrag voraus. Richtig ist, die Genehmigung ausdrücklich zu verweigern.

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